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![]() Allgemeine Geschäftsbedingungen1 Art und Umfang der LeistungDie Auftragnehmerin erbringt die Leistung entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag nach dem bei Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik. Änderungen des Stands der Technik nach Vertragserfüllung (z.B. neue Browserversionen) sind für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin unerheblich. 2 VertragsverhältnisDie Auftragnehmerin erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen ihm Rahmen ihres Gewerbebetriebs. Sie tritt in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringt. 3 Mitwirkungsleistung des AuftraggebersDer Auftraggeber wird die Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. 4 AbnahmeEntspricht die tatsächliche Leistung der vertraglich geschuldeten, erklärt der Auftraggeber unverzüglich die Abnahme. Für die Feststellung des Vorliegens der Abnahmevoraussetzung steht dem Auftraggeber eine Frist von 21 Kalendertagen zu. Die Frist beginnt mit der Übergabe der vollständigen (Teil-)Leistung. 5 VergütungDie im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der
vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Materialaufwand wird gesondert
vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten der Auftragnehmerin werden wie Arbeitszeiten
vergütet. Die Auftragnehmerin erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig. 6 Qualitative LeistungsstörungWird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die Auftragnehmerin dies zu
vertreten, so ist sie verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener
Frist vertragsgemäß zu erbringen. 7 SchutzrechtsverletzungMacht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die
Nutzung der übergebenen Leistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder
untersagt, haftet die Auftragnehmerin wie folgt: 8 Sonstige HaftungDie Haftung ist abschließend für qualitative Leistungsstörungen in Ziffer 5, für Schutzrechtsverletzungen
in Ziffer 6 geregelt. 9 VerjährungAnsprüche nach den Ziffern 5, 6 und 7 verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis. 10 Änderung der DienstleistungDer Auftraggeber kann nach Vertragsabschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Auftragnehmerin verlangen, es sei denn, dies ist für die Auftragnehmerin unzumutbar. Die Änderung sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Vergütung und Leistungszeitraum bedürfen der Schriftform. 11 Datenschutz, Geheimhaltung und SicherheitDer Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmerin alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen
hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung
erforderlich ist, bekannt gegeben werden. 12 SchriftformDer Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform. 13 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. ![]()
Landstrasse 31 : 79809 Weilheim-Bannholz
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